Die Voraussetzungen, um wählen zu können
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, um wählen zu können?
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Das Großherzogtum Luxemburg ist in 102 Gemeinden eingeteilt.
Die Gemeinde hat die Befugnis, ihre eigenen Organe zu verwalten:
Jede Gemeinde hat einen Gemeinderat, der von den Wählern in der Gemeinde für ein Mandat von 6 Jahren gewählt wird.
Die tägliche Verwaltung der Gemeinde wird durch das Schöffenkollegium geleistet, das aus dem Bürgermeister und den Schöffen besteht. Das Schöffenkollegium wird vom Gemeinderat gestellt und stellt die exekutive Gewalt und die Leitung der Gemeindeverwaltung dar.
Durch Ihre Teilnahme an den Gemeindewahlen hat Ihre Entscheidung einen direkten Einfluss auf die Zusammenstellung des Gemeinderats in Ihrer Gemeinde.
Der Handlungsbereich der Gemeinde definiert sich durch ihre obligatorischen Aufgaben, die in der Verfassung und dem Gesetz festgelegt sind, und durch ihre optionalen Aufgaben, welche frei nach der Entscheidung der Gemeindeverwaltung für die Bürger umgesetzt werden, ohne dass es das Gesetz verlangt. Der optionale Aufgabenbereich betrifft generell Leistungen, die nützlich und angenehm für die Bürger sind, aber nicht wesentlich sind. Die Gemeinden müssen über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um diese Leistungen anzubieten.
Die Anzahl der Stimmen, die jeder Wähler vergeben kann, entspricht der Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat.
Gemeinden mit < als 3000 Einwohnern In Gemeinden mit einer Bevölkerung, die kleiner als 3000 Einwohner ist, werden die Wahlen nach dem System der relativen Mehrheit abgehalten. Der Wähler verteilt seine Stimmen, indem er ein Kreuz (+ oder x) in die Kästchen hinter den Namen von einem oder mehr Kandidaten setzt. Es können nur so viele Kästchen angekreuzt werden, wie es Mitglieder im Gemeinderat gibt.
In Gemeinden mit einer Bevölkerung, die gleich groß wie oder größer als 3000 Einwohner ist, werden die Wahlen anhand der Listenwahl mit einer proportionalen Vertretung abgehalten.
Der Wähler kann:
- eine oder zwei Stimmen an die Kandidaten seiner Wahl verteilen, indem er ein oder zwei Kreuze (+ oder x) in das Kästchen hinter den Namen jenes Kandidaten setzt. Es können maximal so viele Kästchen angekreuzt werden, wie es Mitglieder im Gemeinderat gibt.
ODER
- den Kreis am Anfang der Liste ankreuzen (+ oder x). In diesem Fall gibt der Wähler automatisch eine Stimme an jeden Kandidaten der Liste.
Sie wohnen beispielsweise in der Gemeinde Flaxweiler mit 2.154 Einwohnern. Die Wahl wird demnach nach den Regeln der MEHRHEITSWAHL abgehalten. Sie müssen 9 Ratsmitglieder erwählen; 13 Kandidaten stellen sich zur Wahl auf.
In diesem Beispiel haben Sie sich entschieden, eine einzelne Stimme an die Kandidaten ihrer Wahl zu vergeben. Sie haben so viele Stimmen, wie es Mitglieder im Gemeinderat gibt (hier sind es 9).
Sie wohnen beispielsweise in der Gemeinde Beaufort mit 3.019 Einwohnern. Die Wahl wird demnach nach den Regeln der Verhältniswahl abgehalten. Sie müssen 11 Ratsmitglieder erwählen. In diesem Beispiel sind 2 Listen mit 11 Kandidaten die sich präsentieren.
Listenwahl
In diesem Beispiel haben Sie sich entschieden alle Stimmen an dieselbe Liste zu verteilen, indem Sie ein einziges Kreuz in den Kreis am Anfang der Liste gesetzt haben. Somit haben Sie jedem Kandidaten auf der Liste automatisch eine Stimme gegeben und Sie können keine weiteren Stimmen verteilen
Nominelle Wahl
In diesem Beispiel haben Sie sich entschieden, eine oder zwei Stimmen an die Kandidaten Ihrer Wahl zu verteilen, und das, bis Sie die maximale Anzahl der Stimmen erreicht haben. (Hier sind es 11.)
Sind Sie auf die Kommunalwahlen vorbereitet?
Testen Sie Ihr Wissen über die Kommunalwahlen mithilfe dieses Multiple-Choice-Fragebogens (mehrere Antworten möglich).
Kennen Sie den Unterschied zwischen den Kompetenzen der Gemeinden und denen des Staates?
Verteilen Sie die Kompetenzen in der Urne der richtigen Instanz:
Wissen Sie, wie Sie bei den Kommunalwahlen abstimmen müssen?
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